Chaotische Zustände, wie in München 2018, wo nach der Insolvenz eines Leihradanbieters tausende ungenutzte Räder das Stadtbild prägten, konnten vermieden werden. Zwischen den Unternehmen und Städten wurden konkrete Vereinbarungen über Fahr- und Abstellverbotszonen, Flottengrößen oder dem Umgang mit defekten Fahrzeugen getroffen. Einige Städte schafften sogar gekennzeichnete Abstellbereiche, um das geordnete Parken der E-Scooter zu fördern.
E-Scooter werden zudem seit 2020 in der Unfallstatistik gesondert erfasst, um ein besseres Bild über die Auswirkungen in Bezug auf die Verkehrssicherheit zu erhalten. Bislang liegt jedoch noch keine entsprechende Auswertung des Statistischen Bundesamtes vor. Ob die Fahrzeuge eine besondere Gefährdung im Vergleich mit anderen Verkehrsmitteln darstellen, wird sich daher noch zeigen. Aus den Auswertungen der Fahrdaten der Anbieter ergibt sich bislang, dass mit den E-Scootern durchschnittlich Distanzen von etwa 2 Kilometern zurückgelegt werden. Damit findet sich der E-Scooter irgendwo zwischen den üblichen Distanzen von Fußgängern und Radfahrern ein.
Die Integration in den ÖPNV ist bislang nur teilweise im Rahmen einiger Kooperationsprojekte erfolgt. So wurden vereinzelt Pauschaltarife im Umkreis von Bahnhaltepunkten angeboten, um die letzte Meile vom ÖPNV zum Büro oder nach Hause zurückzulegen. Teilweise werden zudem Buchungsmöglichkeiten über multimodale Apps der Verkehrsunternehmen angeboten.
Doch wie geht es nun weiter? Für den erhofften Beitrag der E-Scooter zur Verkehrswende braucht es zusätzliche Schritte. Vor allem in Kombination mit dem ÖPNV kann das Potenzial der kleinen Fahrzeuge, innerstädtische Autofahrten zu ersetzen und somit den Stadtverkehr wirklich zu entlasten, gehoben werden. Bislang scheitert die regelmäßige Nutzung durch Pendler vor allem am Preismodell der Anbieter und der Verfügbarkeit der Leihfahrzeuge in den Randbezirken der Städte. Dort werden sie jedoch stärker benötigt, als in den Innenstädten, wo das Mobilitätsangebot ohnehin hoch ist. Es braucht daher eine enge Kooperation der Leihanbieter mit den Verkehrsunternehmen. Somit könnten die E-Scooter tatsächlich dazu dienen, die letzte Meile zurückzulegen oder in Zeiten von Corona-Abstandsregelungen den ÖPNV in Nachfragespitzen zu entlasten.
Eine gemeinsame Handreichung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Deutschen Städtetages und „Agora Verkehrswende“ gibt Hinweise für Kommunen zum Umgang mit Leihanbietern und zeigt, wie die Fahrzeuge sinnvoll in den Stadtverkehr integriert werden können.
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