Förderprogramme

Fördermittel-Studie: Wer schon viel hat, dem wird noch mehr gegeben?


Für viele Kommunen sind Fördermittel mittlerweile zu einem wichtigen Finanzierungsinstrument geworden. Fördergeld steht indirekt von der EU, vom Bund und den Ländern zur Verfügung. Laut dem KfW-Kommunalpanel 2019 ist der Anteil der Fördermittel an der Finanzierung von kommunalen Investitionen von 19 Prozent im Jahr 2016 auf 27 Prozent im Jahr 2018 gestiegen. 

Bei fast allen Programmen müssen die Kommunen mindestens einen Eigenanteil von zehn Prozent der Gesamtsumme selbst finanzieren, in vielen Fällen liegt der Anteil deutlich höher. Damit möchten die Finanzgeber sicherstellen, dass die Kommunen auch tatsächlich einen Bedarf für die beantragte Maßnahme haben. Es sollen somit in erster Linie Mitnahmeeffekte vermieden werden. Des Weiteren sollen dadurch eine effektive und wirtschaftliche Planung und Durchführung der Projekte sichergestellt werden.

Kritik an dem gängigen Fördersystem ist unter anderem, dass die Kommunen vermehrt an Gestaltungsspielraum verlieren, da sie einen großen Anteil an ihren Investitionen über Fördermittel bestreiten. Darüber hinaus geht auch ein großer Teil der eigenen Finanzmittel als Eigenanteil in die förderfähigen Projekte. Dadurch können die eigenen Finanzmittel nicht immer optimal eingesetzt werden und die selbstbestimmte Planung von Investitionsvorhaben kann in Mitleidenschaft gezogen werden.

Nicht nur hohe bürokratische Hürden in den Förderungsprogrammen benachteiligen tendenzielle finanzschwache Kommunen, sondern auch der Eigenanteil in den Förderprogramm ist leichter für finanziell gut ausgestattet Städte und Gemeinden zu stemmen. Einige Programme versuchen hier Abhilfe zu schaffen, indem sie besondere Konditionen für Gemeinden in strukturschwachen Regionen bieten.

Alternativen zum finanziellen Eigenanteil

Anstatt ihren Eigenanteil finanziell aufzubringen, besteht bei einigen Förderprogrammen auch die Möglichkeit, diesen durch Sach- oder Arbeitsleistungen darzustellen. Dies ist beispielsweise beim Europäischen Struktur- und Investitionsfond möglich. Diese Möglichkeit wird jedoch nicht von allen Bundesländern an die Kommunen weitergegeben. Zudem ist der hohe bürokratische Aufwand ein Nachteil bei selbst erbrachten Sach-oder Arbeitsleistungen. Für die nächste europäische Förderperiode (2021-2027) ist geplant, die Möglichkeiten von pauschaler Abrechnung auszubauen.

In einigen Bundesländen übernimmt die Länderebene für finanzschwache Kommunen einen Teil des finanziellen Eigenanteils. Mecklenburg-Vorpommern vergibt beispielsweise kommunale Kofinanzierungshilfen für Infrastrukturprojekte. Der Eigenanteil kann hier auf bis zu zehn Prozent reduziert werden.

Eine weitere Möglichkeit, um den Eigenanteil zu finanzieren, sind dritte Geldgeber, wie Bürgerinitiativen oder Stiftungen. Jedoch ist hier Vorsicht geboten, da zahlreiche Förderrichtlinien diese Möglichkeit ausschließen.

Die Studie empfiehlt Kommunen unter anderem sich mit umliegenden Gemeinden zu einem Fördernetzwerk zusammenzuschließen, um Kapazitäten zu bündeln. Des Weiteren ist auch die Schaffung einer Stelle zum Beschaffen von Fördermitteln auf Gemeindeverbandsebene eine Möglichkeit.

In der Studie des Berlin-Instituts wird deutlich, dass dem Fördermittelgeber bewusst ist, dass der finanzielle Eigenanteil vielfach eine enorme Hürde für Kommunen darstellt und zum Teil werden bereits Alternativen bereitgestellt. Diese reichen jedoch bisher noch nicht aus. Regionalbudgets, in denen die regionalen Akteure selbst über die Verteilung von Mitteln entscheiden können, oder Investitionspauschalen, die es in die Selbstverantwortung der Kommune legen, wie Mittel im jeweiligen Bereich investiert werden, könnten dabei helfen mehr Gestaltungsfreiheit für alle Kommunen zu schaffen.

Weitere Informationen zur Studie unter:

https://www.berlin-institut.org/fileadmin/user_upload/Wer-schon-viel-hat/Eigenanteil_online.pdf