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Finanzen

"Sustainable Finances" - Finanzen in Zeiten der Nachhaligkeit


Nachdem der „European Green Deal“ verkündet wurde, gab die Europäische Investitionsbank (EIB) bekannt, erste Klimabank Europas zu werden. So möchte diese ab dem Jahr 2022 keine fossilen Energieprojekte mehr finanzieren und stattdessen ein umfassendes Investitionsprogramm für erneuerbare Energien, Energieeffizienz und grüne Innovationen auflegen. Dass Kommunen derzeit nur in Ausnahmefällen direkt Kredite bei der EIB aufnehmen, spielt in diesem Zusammenhang kaum eine Rolle. Die Änderung in der Kreditvergabepolitik der EIB wird sich unmittelbar auch auf die Förderpolitik der KfW und der Landesförderinstitute auswirken.

Viele Kommunen leiden unter einem hohen Kassenkreditbestand. Es ist zurzeit noch fraglich, ob überjährige Liquiditätskredite künftig als nachhaltig, da kommunal, gelabelt werden können. Eine Klassifizierung als „nicht-nachhaltig“ hätte steigende Zinskosten zur Folge. Darüber hinaus wird die Verpflichtung der Kommunen zu einem „Grünen Rating“ bei Kreditaufnahmen diskutiert. Dieses ist bisher nur bei Aufnahme „grüner“ Schuldscheindarlehen beziehungsweise Anleihen nötig. Natürlich können Kommunen zur Finanzierung eines großen und nachhaltigen Infrastrukturprojektes auch selbst sogenannte „Green, Social and Sustainibility Bonds“ auflegen. Dies kann die Finanzierungskosten senken und mit Blick auf die Langfristigkeit und Diversifizierung des Kreditportfolios sinnvoll sein. Zudem ist die Bereitschaft von Bürger*innen und Unternehmen in den letzten Jahren gestiegen, bei nachhaltigen Investitionsprojekten auf marktübliche Zinskonditionen zu verzichten. Die Stadt Hannover hat beispielsweise im Jahr 2018 einen „Green- & Social-Schuldschein“ ausgegeben.

Neben Krediten hat auch das nachhaltige Anlegen von Kapital für Städte und Gemeinden an Bedeutung gewonnen. Kommunen können sich beispielsweise per Gemeinderatsbeschluss verpflichten, nur noch nachhaltige Anlagen zu tätigen. Was ist jedoch eine nachhaltige Anlage? Ende 2019 wurde sich auf politischer Ebene auf ein Klassifikationssystem bzw. eine EU-Taxonomie für grüne Finanzprodukte geeinigt. Insgesamt wurden sechs umwelt- und klimapolitische Ziele festgelegt:

·       Klimaschutz

·       Anpassung an den Klimawandel

·       nachhaltige Nutzung und Schutz der Wasser- und Meeresressourcen

·       Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft

·       Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

·       Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme

 

Damit ein Finanzprodukt als nachhaltig eingestuft werde kann, muss mindestens zur Erreichung eines der genannten Ziele beigetragen und darf zudem keines der anderen fünf Ziele wesentlich beeinträchtigt werden. Über delegierte Rechtsakte wird die Europäische Kommission diese sechs Ziele in den kommenden Jahren konkretisieren.

Als Träger der Sparkassen sind Kommunen zudem durch mögliche regulatorische Auswirkungen von „Sustainable Finances“ betroffen. Hier wird unter anderem über „Green Supporting Factors“ und „Brown Penalising Factors“ diskutiert. Bei „Green Supporting Factors“ wären grüne Kredite dann weniger risikobehaftet und müssten dementsprechend mit weniger Eigenkapital hinterlegt werden. Im Gegensatz dazu stehen „Brown Penalising Factors“, die Investitionen in besonders umweltschädliche Industrien als risikoreicher bewerten würden und höhere Kapitalanforderungen zur Folge hätten.

Sowohl Europäische Union als auch Bund treiben die Schaffung nachhaltiger Finanzmärkte voran, dies hat Auswirkungen auf die Kommunen. Schon heute berücksichtigen jedoch ein Drittel der Städte und Gemeinden Nachhaltigkeitsaspekte sowohl bei der Kreditaufnahme als auch der Kapitalanlage.