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Summer Innovation Talk: Zentrales digitales Zugangstor


Die Antwort darauf kann keine eindimensionale sein. Sicher ist nur, dass wir Lösungen brauchen, die mit EU-Strategien kompatibel sind. Nur wer europäisch denkt und handelt, gewinnt die Zukunft. Das gilt auch und insbesondere für den digitalen Staat und seine Verwaltung. Dies betonte vor allem die Mitdiskutantin Sabine Verheyen, MdeP und Berichterstatterin für E-Government im EU-Parlament. Sie machte deutlich, dass Deutschland bei Kompetenzen und Standards ständig diskutiert und genau aus diesem Grund so weit hinterher hinke. Europa finde zudem im IT-Bereich viel zu wenig statt. Um diesen Mangel zu begegnen und den Binnenmarkt weiter zu verbessern, treibt die Europäische Union durch mehrere Initiativen die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung weiter voran. Die EU plant zum Beispiel eine zentrale Daten-Schnittstelle, über die den Bürgern und Unternehmen ein uneingeschränkter Zugang zu Online-Informationen und -verfahren sowohl in ihrem Herkunftsland als auch im Ausland ermöglicht werden soll. Für Städte, Gemeinden und Landkreise von zentraler Bedeutung ist vor allem der Verordnungsvorschlag der Kommission über die Einrichtung eines zentralen Single Digital Gateway („zentrales digitales Zugangstor“) zu Verfahren, Hilfs- und Problemlösungsdiensten.

Gemeinsam mit der EU-Parlamentarierin Verheyen diskutierten Staatssekretärin Sabine Smentek, CIO im Land Berlin, Staatssekretär Klaus Vitt, BMI und Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik und Roland Ledinger, Bereichsleiter für Digitales und E-Government im österreichischen Bundeskanzleramt. Sabine Smentek betonte, dass die deutschen Datenschutzgesetze dringend überholt werden müssten. Dies sei eine der drängendsten Aufgaben für die nächste Legislaturperiode. Dem pflichtete auch Klaus Vitt bei. Der Staatssekretär sieht die Zentralregister, wie sie in Österreich aber auch in Estland schon vorhanden sind, als Kern für eine gelingende Verwaltungsdigitalisierung. In Österreich hat es auch bereits Anpassungen des Datenschutzes gegeben – eine zwingende Voraussetzung für die Etablierung eines zentralen digitalen Zugangstors. Dies bestätigte Roland Ledinger in der Diskussion eindrucksvoll. Der Bereichsleiter für Digitales und E-Government im österreichischen Bundeskanzleramt gewährte einen Einblick, welche Dienstleistungen schon heute in Österreich für Bürgerinnen und Bürger vereinfacht angeboten werden können. So etwa muss Elterngeld nicht extra beantragt werden. Über die Informationen aus unter anderem der Steuererklärungen generieren die Behörden die für sie relevanten Angaben und überweisen zustehendes Geld direkt aufs Konto der Eltern. Grundlage für diese „unsichtbare Verwaltung“ seien ein Abbau von Bürokratie und ein Zentralregister, betonte Ledinger.

Eine Diskussion um den Datenschutz, die Einführung eines digitalen Bürgerportals und digitale Verwaltungsdienstleistungen wird in Deutschland noch intensiv geführt werden müssen. Zugleich drängt die Zeit, wollen wir in Deutschland nicht den digitalen Anschluss verlieren. Auch der Druck der Bürgerschaft steigt: Ein Großteil der Bevölkerung möchte mehr Angebote, um Behördengänge online zu erledigen. Die Diskussion im Rahmen europäischer Standards zu führen, könnte das Verfahren beschleunigen. Gleichzeitig – so ein weiteres zentrales Ergebnis der von Lena-Sophie Müller (D21) und Franz-Reinhard Habbel (DStGB) moderierten Veranstaltung – ist eine Diskussion mit Bund, Länder UND Kommunen auf Augenhöhe ein wesentlicher Baustein. Ohne die Praxiserfahrung der Kommune, wird man nicht zu einem in der Realität einsetzbaren digitalen Bürgerservice auf Basis europäischer Standards kommen können.