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Kinder- und Elterngeld digital – neues Gesetz erweitert digitale Behörden­gänge


Die vom Bundestag verabschiedete Reform sieht eine Bündelung von Leistungen sowie die Verknüpfung und Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Behörden vor. Somit sollen Informationen bezüglich des Kindes elektronisch ausgetaucht werden, sodass die zuständigen Behörden die notwendigen Daten eigenständig untereinander abrufen können. Informationen, die bislang durch die Eltern eingereicht werden mussten wie Einkommensnachweise, werden automatisch weitergeleitet, sodass die Höhe des Elterngeldes unmittelbar berechnet werden kann. Das heißt, dass Eltern die zuständigen Standesämter, Krankenkassen und alle weiteren Behörden zum elektronischen Datenaustausch ermächtigen können, um sich die eigenen Nachweispflichten und bürokratischen Aufwand zu ersparen.

In Zukunft sollen staatliche Finanzhilfen für Eltern im Allgemeinen deutlich einfacher und auf digitalem Weg beantragt werden können. Letztlich wird angestrebt, ab dem Jahr 2022 alle Familienleistungen mittels digitaler Behördengänge beantrage zu können und damit die Strukturen des E-Government weiter auszubauen. Dieser erste Schritt lässt erkennen, wie das Onlinezugangsgesetz ab dem Jahr 2022 zu einer signifikanten Erleichterung für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen beitragen kann.