Kommunen und Landkreise können Förderanträge bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen stellen. Das Förderziel besteht primär die durch den städtischen Lieferverkehr verursachten schädlichen Umwelteinflüssen zu reduzieren und den Verkehrsfluss in den Städten und Gemeinden zu optimieren.
Förderfähige Maßnahmen sind:
· Erstellung städtischer Logistikkonzepte
· Erstellung von Machbarkeitsstudien zu konkreten Einzelvorhaben im Bereich der städtischen Logistik
· Umsetzung konkreter Einzelvorhaben im Bereich der städtischen Logistik
Noch bis zum 31. Dezember 2020 können Kommunen und Landkreise Förderanträge zur Umsetzung städtischer und umweltfreundlicher Logistikkonzepte stellen.