Digitalisirung demokratisch gestalten
Die Digitalisierung ist heute ein wichtiger Faktor in vielen Bereichen des Lebens, so auch für die öffentliche Verwaltung. Doch sie birgt dabei Risiken hinsichtlich der Privatsphäre und der Datensicherheit. In diesem Zusammenhang sind Fragen des Datenschutzes und der Datensouveränität der Bürgerinnen und Bürger von entscheidender Bedeutung.
Datensouveränität bedeutet ganz einfach, dass jede und jeder Einzelne die Kontrolle über ihre eigenen Daten hat und selbst über ihre Verwendung entscheiden kann. Es geht darum, den Schutz persönlicher Daten zu gewährleisten und sicherzustellen, dass jede und jeder die Freiheit hat, über ihre und seine Daten zu verfügen. Datensouveränität ist ein wichtiger Faktor, um die Risiken der Digitalisierung zu minimieren und die Kontrolle über persönliche Daten zu behalten. Damit persönliche Daten nicht ohne Zustimmung der Betroffenen gesammelt und genutzt werden und es nicht zu einer Verletzung der Privatsphäre und sogar zu Identitätsdiebstahl kommt, müssen die Bürgerinnen und Bürger ihre Datensouveränität wahrnehmen und sich aktiv für den Schutz ihrer persönlichen Daten einsetzen. Dazu gehören sowohl Datenschutzrichtlinien, Verschlüsselungstools und eine starke Datenschutzgesetzgebung.
Die öffentlichen Institutionen haben die Aufgabe, für ihre Bürgerinnen und Bürger die größtmögliche Zuverlässigkeit zu gewährleisten, wenn personenbezogene Daten von der Bevölkerung verarbeitet werden. Die Verwaltung muss die Datenschutzrichtlinien einfach einsehbar zur Verfügung stellen und darf die Daten nur für den vorgesehenen Zweck verwenden. Es ist ebenfalls die Aufgabe der öffentlichen Institutionen, die Bürgerinnen und Bürger über ihre rechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen im Umgang mit ihren Daten zu informieren. Wenn Bürgerinnen und Bürger das Potential ihrer Datensouveränität wahrnehmen, kann eine digitale Welt geschaffen werden, in der jede und jeder ihre Freiheit und Privatsphäre wahren kann.
DIGITALISIERUNG BRAUCHT DEMOKRATISIERUNG
Im Zusammenhang mit der Digitalisierung ist die Demokratisierung essenziell. Digitalisierung kann helfen, Informationen und Wissen zugänglicher zu machen und die öffentliche Teilhabe an Entscheidungsprozessen zu erweitern. Gleichzeitig besteht jedoch die Gefahr, dass digitale Transformation eine Vertiefung der Kluft zwischen denen, welche bereits über technisches Know-How verfügen, und denen, die dies nicht haben, bewirkt. Besonders die ältere Generation, in der fast zwei Drittel keinen digitalen Alltag lebt, muss mitgenommen werden. Ebenso die Menschen, die nicht die Landessprache sprechen, dürfen in Transformationsprozessen nicht vergessen werden.
Es ist daher wichtig, dass die öffentliche Verwaltung bei der Digitalisierung eine inklusive und partizipative Herangehensweise verfolgt. Dies kann beispielsweise durch den Einsatz von Open-Source-Software und die Bereitstellung von nicht-personenbezogenen Daten auf Datenplattformen sowie die Förderung von digitaler Bildung aller Altersgruppen erreicht werden. Aber auch die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in Bürgerbeteiligungsprozessen kann dazu beitragen, dass die Digitalisierung für alle zugänglich und nutzbar ist. So zeigt beispielsweise die isländische Hauptstadt Reykjavik einen funktionierenden Bürgerhaushalt, der es allen ermöglicht, online Projekte in der Nachbarschaft vorzuschlagen und im besten Fall auch umzusetzen. Indem die Bürgerinnen und Bürger ihre Wünsche und Anregungen direkt an den Staat oder die Kommune übermitteln können, sind sie am Prozess der digitalen Transformation beteiligt. Bei diesen Angeboten muss stets sichergestellt werden, dass die Daten, die dort hinterlassen werden, nicht kapitalisiert werden oder vom Staat ausgenutzt oder gar gegen die eigene Bevölkerung verwendet werden. EU
DATA ACT KANN DATENSOUVERÄNITÄT STÄRKEN
Auf europäischer Ebene steht aktuell im Zusammenhang mit der Digitalisierung der EU Data Act an. Dieser Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission zielt darauf ab, einerseits den Schutz personenbezogener Daten zu stärken und andererseits den Zugang zu Daten für Unternehmen und Forschungseinrichtungen zu erleichtern. Der EU Data Act soll, längst überfällig, auch die Souveränität der EU bei der Verwaltung von sämtlichen Daten, das bedeutet personenbezogene und nicht-personenbezogene Daten, stärken. Im Kern geht es also beispielsweise darum, dass eine Nutzerin über die Daten, die sie mit ihrem Smartphone sammelt, auch selbst entscheiden darf. Der EU Data Act hat also das Potential die Datensouveränität der Bürgerinnen und Bürger zu verstärken, vorausgesetzt, die einzelnen Nationalstaaten integrieren diesen Demokratie-fördernd. Das ist allerdings stark davon abhängig, wie die Nationalstaaten diesen EU Data Act dann umsetzen. Der EU Data Act und die Demokratisierung können auf verschiedene Weise miteinander verbunden werden. Er kann dazu beitragen, die Transparenz und die Verfügbarkeit von Daten zu erhöhen, was wiederum die Demokratisierung vorantreiben kann. Wenn Daten für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, können Bürgerinnen und Bürger informiertere Entscheidungen treffen und ihre Rechte wirksamer ausüben. Andererseits kann die Demokratisierung auch dazu beitragen, den Data Act weiterzuentwickeln und die Implementierung nach den spezifischen Gegebenheiten der Nationalstaaten zu optimieren. Wenn Bürgerinnen und Bürger aktiv an der Diskussion und Umsetzung von Datenpolitik beteiligt sind, führt dies dazu, dass der Data Act besser auf ihre Bedürfnisse und Anliegen abgestimmt ist. Eine partizipative Herangehensweise gestaltet die Datenpolitik fairer, gerechter und demokratischer. Das Expertenwissen in der Bevölkerung kann und muss so als Potential ausgeschöpft werden. Die Einbeziehung von Expertengruppen bringt fundiertes, aber bislang kaum genutztes Wissen in digitalpolitische Rahmensetzung ein, um maximalen Nutzen für die Implementierung und Gesetzgebung zu schaffen.
Kurz gesagt profitieren der Data Act und die Demokratisierung, wenn ihre Beziehung wechselseitig ist. Durch diese Reziprozität können Daten fairer und demokratischer genutzt werden, um das Gemeinwohl zu fördern.