Die digitale Erfassung von Falschparkenden wird in anderen Ländern wie den Niederlanden, Polen oder Frankreich umgesetzt. Im Vorbeifahren werden die entsprechenden Fahrzeuge durch Kameras erfasst, die sich an einem Wagen befinden und die Kennzeichen der abgestellten Fahrzeuge detektieren und im Hintergrund mit einem Computersystem abgleichen, das überprüft, ob zu dem Kennzeichen zur entsprechenden Zeit eine Parkberechtigung vorliegt oder nicht. An Parkscheinautomaten muss verpflichtend das amtliche Kennzeichen angegeben werden. Dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg zufolge, der als Modellzone dient, bestehe kein Konflikt mit der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), da die DSGO in den anderen EU-Mitgliedsstaaten ebenfalls gelte, wo digitale Überwachungssysteme derart bereits angewandt werden. Durch die Parkraumüberwachung sei die Anzahl der Parkvergehen gesunken.
Auch dem Personal der Ordnungsämter käme eine digitale Parkraumüberwachung zugute. Im Bezirk Berlin Friedrichshain-Kreuzberg würden über 130 zusätzliche Fachkräfte gebraucht, um flächendeckend und effektiv Kontrollen durchführen zu können. Dem Think-Tank Agora Verkehrswende zufolge seien die digitalen Systeme in Deutschland zu realisieren, wenn Bundes- und Landesgesetze angepasst werden. In Folge des Modellprojektes können Schlussfolgerungen über die Effektivität und Übertragbarkeit gezogen werden. Dadurch könnte das Modell nach Optimierung in anderen deutschen Kommunen genutzt werden.
Weitere Informationen zu dem Berliner Modellprojekt hier.